Bebauungsplan "Gewerbegebiet östlich der B 2 - Süderweiterung Teil II" in Langweid a. Lech
hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Langweid a. Lech hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet östlich der B 2 – Süderweiterung Teil II“ in Langweid a. Lech beschlossen.
Das Plangebiet grenzt im Norden an das Gewerbegebiet östlich der B 2, im Osten an die Rudolf-Diesel-Straße sowie dem angrenzenden Gewerbegebiet „Süderweiterung östlich der B 2“, im Süden an die Rehlinger Straße sowie angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen und im Westen an die Bundesstraße 2 und daran angrenzender Wohnbebauung.
In der Zeit vom 02.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 09.05.2023 abgewogen.
Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet östlich der B 2 – Süderweiterung Teil II“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht in der zuletzt geänderten Fassung vom 09.05.2023 liegt in der Zeit vom
30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023
im Rathaus der Gemeinde Langweid a. Lech – Bauverwaltung, 2. Stock, Zi. Nr. 205 – während der üblichen Dienststunden öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
- Schalltechnische Untersuchung (Schallschutz gegen Gewerbegeräusche) vom Ing.-Büro Greiner, Germering vom 03.11.2022, Bericht-Nr. 221160 / 3
- Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung (Schallschutz gegen Verkehrsgeräusche) vom Ing.-Büro Greiner, Germering vom 25.04.2023, Bericht-Nr. 221160 / 5
- Umweltbericht zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Luft, Mensch, Landschaft, Kultur- und Sachgüter (siehe Begründung vom 09.05.2023)
- Stellungnahme Landratsamt Augsburg, Fachbereich 50 - Bauleitplanung, Bauordnung -, Schreiben vom 31.01.2023, Az.: 50-4226-2022-BB
- Stellungnahme Landratsamt Augsburg, Fachbereich 55 - Immissionsschutz -, Schreiben vom 17.01.2023, Az.: 55.5-I-135-22
- Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 26.01.2023,
Az.: 3-4622-A-267/2023 - Stellungnahme Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München, Schreiben vom 23.01.2023, Az.: P-2020-5252-2_S2
- Stellungnahme Staatliches Bauamt Augsburg, Schreiben vom 01.02.2023
- Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg, Schreiben vom 20.01.2023,
Az.: 4612-54-9
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Während der öffentlichen Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Veröffentlichung im Internet dient nur der Information. Rechtsverbindlich sind die in Papierform zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Langweid a. Lech, den 19.05.2023
Gemeinde Langweid a. Lech
G i l g
- Bürgermeister