Warum erhalte ich einen neuen Grundsteuerbescheid?
Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig. Der heutige Bescheid beinhaltet erstmals die Bewertung der Grundsteuer nach der gesetzlich in Bayern vorgeschriebenen neuen Bewertungsmethode (Stichtag 01.01.2022). Diese Bewertung führt ausschließlich das Finanzamt durch.
Ab 01.01.2025 gilt ein neues Grundsteuergesetz. Die Steuerpflichtigen erhalten drei Bescheide.
Die beiden ersten beiden Bescheide (Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge sowie Bescheid über den Grundsteuermessbetrag) wurden/werden durch das zuständige Finanzamt verschickt. Den dritten Bescheid (Grundsteuerbescheid) erhalten Sie nun von der Gemeinde.
Festsetzung der Grundsteuer
Die Grundsteuer wird unter Beachtung des Grundsteuergesetzes in der für das entsprechende Jahr geltenden Fassung unter Anwendung des Hebesatzes auf die Grundsteuermessbeträge bzw. Zerlegungsanteile festgesetzt und erhoben.
Die Gemeinde Langweid a.Lech hat für die Grundsteuer A und B ab 01.01.2025 einen Hebesatz von 300 % festgesetzt.
Grundlage für den Grundsteuerbescheid der Gemeinde sind die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes. Diese sind für die Gemeinden bindend.
Alle aktuellen Informationen können Sie den unten stehenden Anlagen entnehmen oder direkt auf :
https://www.grundsteuer.bayern.de/