Verkehrssicherungspflicht, Straßenreinigungsverpflichtung und Winterdienst


Um die Sicherheit und Sauberkeit in unserer Gemeinde zu gewährleisten, möchten wir auf folgende Pflichten hinweisen:


Hecken, Sträucher und Bäume zurückschneiden:
Eigentümer von Grundstücken sind verpflichtet, darauf zu achten, dass Hecken, Sträucher und Bäume nicht in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Dies gilt besonders für Gehwege und Straßen, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrzeuge nicht zu gefährden. Bitte schneiden Sie Ihre Bepflanzung regelmäßig zurück. Maßgebend ist die Grundstücksgrenze!

Die Lichthöhe von 4 m ist für die Räumfahrzeuge der Gemeinde Langweid a.Lech wichtig, da ansonsten diese nicht räumen können.

Verbot von Schnitt/Stockhieb im Zeitraum von 1. März bis 30. September bei Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen und anderen Gehölzen.

Das Bepflanzen von öffentlichem Grund ist verboten.


Straßenreinigung und Unkrautentfernung:

Alle Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte müssen die an ihre Grundstücke angrenzenden öffentlichen Straßen sauber halten. Dies umfasst das regelmäßige Fegen und die Entfernung von Unrat, Laub sowie Unkraut auf Gehwegen und Straßenrändern. In der Regel sollte mindestens einmal im Monat gereinigt werden, bei Bedarf auch häufiger, insbesondere im Herbst bei starkem Laubfall.

 

Winterdienst:

Im Winter sind Sie verpflichtet, die Gehwege vor Ihrem Grundstück werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Glätte mit Sand oder Splitt zu streuen. Diese Pflichten bestehen bis 20 Uhr und müssen bei Bedarf wiederholt werden, um eine sichere Nutzung der Gehwege zu gewährleisten. Falls vor Ihrem Grundstück kein Gehweg verläuft, müssen Sie stattdessen einen 1 Meter breiten Streifen entlang der Straße von Schnee und Eis befreien und entsprechend streuen. Auch dieser Bereich ist so oft wie nötig zu sichern, um Unfälle zu vermeiden.

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