Lärmbelästigung

Lärmbelästigung

Lärmbelästigung durch Rasenmäher, lärmintensive Geräte und Gartenpartys

Bei der Gemeindeverwaltung mehren sich in letzter Zeit die Beschwerden bzw. Anfragen über ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere durch Rasenmäherlärm in der Mittagszeit.

Geräte und Maschinen dürfen in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr an Werktagen zwar betrieben werden, es sollte jedoch eine Mittagsruhe von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr eingehalten werden.

Diese Rücksichtnahme sollte auch bei anderen Lärmquellen wie Holzsägen, Ballspielen auf öffentlichen Plätzen und privaten Grundstücken erfolgen.

Bei Gartenpartys bitten wir zu achten, dass nach 22.00 Uhr der Geräuschpegel erheblich einzuschränken ist.

Durch Bundesverordnung dürfen Rasenmäher an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden.

Die Gemeinde bittet um  gegenseitige Rücksichtnahme.