Gaststättenerlaubnis für die Ortsvereine

Gaststättenerlaubnis für die Ortsvereine

Die Ortsvereine der Gemeinde Langweid a. Lech werden darauf hingewiesen, dass aufgrund einer Änderung des
§ 2 GastV Gestattungsanträge nach § 12 GastG für öffentliche Veranstaltungen spätestens 4 Wochen vor
der Veranstaltung mit einem Fragebogen des Landratsamtes Augsburg (Jugendschutz) bei der Gemeindeverwaltung –Erdgeschoss  Zimmer 04- zu beantragen sind.

Der Fragebogen liegt in der Gemeinde Langweid a. Lech Zimmer E 04 auf.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Paul zur Verfügung.

Herr Paul -
Zimmer E 04
Tel.: 08230 / 8400 – 17