Autowaschen auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Gemeindebereich Langweid a. Lech

Autowaschen auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Gemeindebereich Langweid a. Lech

Aus gegebenem Anlass und aufgrund von Zuwiderhandlungen weist die Gemeinde Langweid a. Lech daraufhin, dass das Waschen von Autos auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Gemeindebereich verboten ist.

Siehe auch Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 28. September 2010.