Beseitigung von Unkraut an öffentlichen Straßen
Bekanntmachung
Beseitigung von Unkraut an öffentlichen Straßen
Aus gegebenem Anlass werden die Grundstücksbesitzer gebeten an dem öffentlichen Straßenrand mit Entwässerungsrinne Unkraut und Laub unverzüglich zu beseitigen.
In diesem Zusammenhang wird auf die Vorschriften der Reinhaltung der öffentlichen Gehwege und Straßen hingewiesen.
Siehe auch die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) der Gemeinde Langweid a. Lech vom 28. September 2010.
Langweid a. Lech, den 17.07.2025
Gemeinde Langweid a. Lech
Jürgen Gilg
1. Bürgermeister