10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplans
"Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehrhaus und Bauhof" der Gemeinde Langweid a.Lech
hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Langweid a.Lech hat in seiner Sitzung vom 06.05.2025 die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplans „Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehrhaus und Bauhof“ beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 110/1, 110/5, 110/6 und 546/16 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 110/3, 110/4 und 546/6, jeweils Gemarkung Langweid. Der Umgriff des Geltungsbereiches kann dem nachstehenden Lageplan entnommen werden.
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand der Gemeinde Langweid a.Lech, westlich der Bundesstraße 2 und wird begrenzt
- im Norden durch den bebauten Siedlungsbereich mit einem Einzelhandelsmarkt sowie daran angrenzende Wohnbebauung,
- im Osten durch die Bundesstraße 2 sowie der Rehlinger Straße (Kreisstraße A9),
- im Süden durch landwirtschaftliche Flächen, Kleingartenanlage und Badesee,
- im Westen durch Sportanlagen.
Die Gemeinde Langweid a.Lech beabsichtigt die Errichtung einer zeitgemäßen Feuerwache und den Neubau des gemeindlichen Bauhofs. Die beabsichtigte Gemeinbedarfsnutzung kann nicht aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden. Entsprechend der Festsetzung des im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplanverfahrens „Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehrhaus und Bauhof“ erfolgt im Bereich der Flächennutzungsplanänderung eine Ausweisung der Gemeinbedarfsnutzung auf bisher dargestellten Flächen für Landwirtschaft und Grünflächen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06.05.2025 dem Vorentwurf der 10. Flächennutzungsplanänderung zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplans „Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehrhaus und Bauhof“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 06.05.2025 ist online unter https://www.langweid.de/de/aktuelles/bekanntmachungen-fuer-bauleitplanung/ in der Zeit vom
23. Mai 2025 bis einschließlich 23. Juni 2025
abrufbar.
Zusätzlich wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Langweid a.Lech – Bauverwaltung, 2. OG, Zi.Nr. 205 – zu den allgemeinen Dienststunden über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung zu unterrichten und diese mit einem Sachbearbeiter zu erörtern (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@langweid.de), bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Langweid a.Lech, den 16.05.2025
Gemeinde Langweid a.Lech
G i l g
1. Bürgermeister