Bebauungsplan "Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehrhaus und Bauhof" der Gemeinde Langweid a.Lech; hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Bebauungsplan „Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehrhaus und Bauhof“ der Gemeinde Langweid a.Lech

hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Langweid a.Lech hat in seiner Sitzung vom 06.05.2025 die Neuaufstellung des
Bebauungsplans „Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehrhaus und Bauhof“ beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand der Gemeinde Langweid a.Lech, westlich der Bundesstraße 2 und wird begrenzt im Norden durch den bebauten Siedlungsbereich mit einem Einzelhandelsmarkt sowie daran
angrenzende Wohnbebauung, im Osten durch die Bundesstraße 2 sowie der Rehlinger Straße (Kreisstraße A9), im
Süden durch landwirtschaftliche Flächen, Kleingartenanlage und Badesee und im Westen durch Sportanlagen.

Die Gemeinde Langweid a.Lech beabsichtigt die Errichtung einer zeitgemäßen Feuerwache und den Neubau des
gemeindlichen Bauhofs. Ziel der Gemeinde ist es, Flächen für benötigte Gemeinbedarfsnutzungen bereitzustellen.

Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan wird im Regelverfahren zweistufig nach den Bestimmungen des BauGB durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 23. Mai 2025 bis 23. Juni 2025 statt.

Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29.07.2025 den
Entwurf des Bebauungsplanes „Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehrhaus und Bauhof“ gebilligt.


Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehrhaus und Bauhof“, bestehend aus Plan-zeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 29.07.2025 ist im
Internet unter https://www.langweid.de/de/aktuelles/bekanntmachungen-fuer-bauleitplanung/ in der Zeit vom

25. August 2025 bis einschließlich 26. September 2025

 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Langweid a.Lech
– Bauverwaltung, 2. Stock, Zi. Nr. 205 – während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

  1. Umweltbericht zur Begründung mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Artenschutz, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Mensch, Landschaftsbild, Kultur und sonstige Sachgüter.

  2. Bericht zur artenschutzrechtlichen Begehung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehrhaus und Bauhof“ in Langweid a.Lech, Verfasser: Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt G.Herzog, 86573 Obergriesbach vom 22.08.2024.

3. Bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  • Stellungnahme Landratsamt Augsburg, Fachbereich Bauleitplanung, Bauordnung, Schreiben vom 23.06.2025 mit Anmerkungen zur Niederschlagswasserbeseitigung und dem Hinweis auf § 37 WHG zur Beachtung des natürlichen Wasserablaufs. Dem Fachbereich Bodenschutzrecht liegen keine Erkenntnisse über Altlasten vor. Anhaltspunkte für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung sind nicht bekannt.
  • Stellungnahme Landratsamt Augsburg, Fachbereich Naturschutz, Schreiben vom 23.06.2025 mit Anmerkungen zur Eingrünung, zu bestehenden Hecken / Feldgehölze, zum Artenschutz und zur Kompensation.
  • Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 23.06.2025 und 14.07.2025 (E-Mail) mit Hinweisen, Anmerkungen und Empfehlungen zum Schutz vor Überflutungen durch wild abfließendes Wasser infolge von Starkregen, zu Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen und zur Beseitigung von Niederschlagswasser.
  • Stellungnahme Staatliches Bauamt Augsburg, Schreiben vom 02.06.2025 zu Verkehrsemissionen und
    -immissionen der östlich des Plangebiets liegenden Bundesstraße 2.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls öffentlich aus.

Während der Dauer der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellung-nahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@langweid.de), bei Bedarf können die
Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutz-rechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Langweid a. Lech, den 08.08.2025

Gemeinde Langweid a.Lech

G i l g

  1. Bürgermeister