Bebauungsplan "Parkstraße Mitte" der Gemeinde Langweid a.Lech; hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB


Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Parkstraße Mitte“ der Gemeinde Langweid a.Lech

hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Langweid a.Lech hat in seiner Sitzung vom 29.07.2025 die Neuaufstellung des
Bebauungsplanes „Parkstraße Mitte“ beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Fl.Nr. 977/286 vollständig und Teilflächen der Fl.Nrn. 977/41 und 977/14, jeweils Gemarkung Langweid. Der nachfolgende Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des
räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Parkstraße Mitte“ ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

 

Lageplan Geltungsbereich

 

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand des Ortsteils Foret und wird

  • im Norden und Osten durch angrenzende Wohnbebauung,
  • im Süden durch landwirtschaftliche Flächen und
  • im Westen durch gewerbliche Nutzung

begrenzt.

Ziel der Bauleitplanung ist eine geordnete Nachverdichtung innerhalb der bestehenden Ortslage. Der Bebauungsplan wird daher im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.07.2025 dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Parkstraße Mitte“
zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Parkstraße Mitte“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 29.07.2025 ist im Internet unter https://www.langweid.de/de/aktuelles/bekanntmachungen-fuer-bauleitplanung/ in der Zeit vom

18. August 2025 bis einschließlich 19. September 2025

veröffentlicht.

Zusätzlich wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der
Gemeinde Langweid a.Lech – Bauverwaltung, 2. OG, Zi.Nr. 205 – zu den allgemeinen Dienststunden über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung zu unterrichten und diese mit einem Sachbearbeiter zu erörtern (§ 3 Abs. 1 BauGB).

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die
Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@langweid.de), bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine
Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Langweid a.Lech, den 08.08.2025

Gemeinde Langweid a.Lech

G i l g

1. Bürgermeister