Bebauungsplan "Parkstraße Mitte" der Gemeinde Langweid a.Lech; hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Bebauungsplan „Parkstraße Mitte“ der Gemeinde Langweid a.Lech

hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Der Gemeinderat der Gemeinde Langweid a.Lech hat in seiner Sitzung vom 29.07.2025 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Parkstraße Mitte“ im Ortsteil Foret beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand des Ortsteils Foret und wird im Norden und Osten durch angrenzende Wohnbebauung, im Süden durch landwirtschaftliche Flächen und im Westen durch gewerbliche Nutzung begrenzt.

Ziel der Bauleitplanung ist eine geordnete Nachverdichtung innerhalb der bestehenden Ortslage.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 18. August 2025 bis einschließlich 19. September 2025 statt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.12.2025 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und den Entwurf des Bebauungsplanes „Parkstraße Mitte“ gebilligt.


Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Parkstraße Mitte“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 09.12.2025 ist im Internet unter https://www.langweid.de/de/aktuelles/bekanntmachungen-fuer-bauleitplanung/ in der Zeit vom

                                    22. Dezember 2025 bis einschließlich 23. Januar 2026

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Langweid a.Lech – Bauverwaltung, 2. Stock, Zi.Nr. 205 – während der allgemeinen Öffnungszeiten

            Montag – Freitag                    von   8.00 Uhr – 12.00 Uhr

            und zusätzlich Mittwoch         von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

  1. Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung (Schallschutz gegen Gewerbe- sowie Sport- und Freizeitgeräusche) des Ing.-Büros Greiner, 82110 Germering, Bericht Nr. 225130/2 vom 03.11.2025

2. Bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

  • Stellungnahme Landratsamt Augsburg, Fachbereich Bauleitplanung, Bauordnung, Schreiben vom 17.09.2025 mit Hinweisen des Fachbereichs Wasserrecht zu Grundwasser und Versickerung von Niederschlagswasser. Der Fachbereich Brandschutz weist auf die Anlage von Zufahrtswegen für die Feuerwehr und die dauerhafte Zugänglichkeit der Anleiterstellen für Rettungswege hin.
  • Stellungnahme Landratsamt Augsburg, Technischer Umweltschutz, Schreiben vom 20.08.2025 mit Anmerkungen zu Lärmkonflikten durch die Nähe von Wohngebieten zu gewerblichen Flächen und der Notwendigkeit einer schalltechnischen Untersuchung zur Einhaltung der DIN 18005 und 18. BImSchV.
  • Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 16.09.2025 mit Hinweisen zum Hochwasserschutz und Starkregenrisiken und Vorschläge zur Festsetzung von Flächen für die Versickerung und Behandlung von Niederschlagswasser.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@langweid.de), bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Langweid a. Lech, den 19.12.2025

Gemeinde Langweid a.Lech

G i l g

1. Bürgermeister

 

 Planzeichnung zum Bebauungsplan „Parkstraße Mitte“ (ohne Maßstab)

 


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