Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

  • Kurzbeschreibung

    Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

  • Beschreibung

    Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Der Leichenpass kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind. 
    Seit dem 01.09.2025 besteht für die Gemeinden zudem die Möglichkeit, die Beantragung des Leichenpasses auch online anzubieten.

  • Fristen

    keine

  • Erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

    • Todesbescheinigung
      Bei Überführungen ins Ausland muss das Standesamt auf der Todesbescheinigung die Beurkundung des Sterbefalls oder die Zurückstellung der Beurkundung vermerkt haben.
    • bei Verdacht eines nicht natürlichen Todes: Bestattungsgenehmigung nach § 159 Abs. 2 der Strafprozessordnung

     

  • Kosten

    Die Gebühren beziehungsweise Kosten für die Ausstellung eines Leichenpasses sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
  • Rechtsgrundlagen

  • Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage
  • Bearbeitungsdauer

    Der Leichenpass wird ausgestellt, sobald der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegt.


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