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Digitale Lichtbilder für Ausweis- und Passdokumente
Ab sofort bieten wir Ihnen die die elektronische Aufnahme der Lichtbilder vor Ort in unseren Bürgerbüros (Einwohnermelde-/Passamt) an. Ab dem 01. Mai 2025 sind generell für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen papierbasierte Passbilder nicht mehr zugelassen (bitte Anmerkung beachten). Die Lichtbilder für Ihre Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von zertifizierten Fotostudios bzw. Fotoanbietern, ausschließlich in elektronsicher Form, an das Bürgerbüro übermittelt werden. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab, ob das von Ihnen gewählte Fotostudio, oder Fotoanbieter von biometrischen Passbildern, diesen Übertragungsservice anbietet.
Anmerkung: Sollten Sie ein aktuelles, nicht älter als ein halbes Jahr, angefertigtes Lichtbild vorliegen haben kann dies kulanterweise noch bis voraussichtlich Juli 2025 akzeptiert werden. Zwingende Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das biometrische Bild von einem zertifizierten Fotostudio oder anderweitigen Fotoanbieter erstellt wurde und somit der geforderten Norm entspricht.
Da es unter Umständen, z.B. bei Säuglingen oder Kleinkindern, zu Schwierigkeiten bei der Fotoerfassung im Bürgerbüro kommen kann bitten wir um Verständnis, dass in dieser Situation ggf. auf die Aufnahme durch einen professionellen Fotoanbieter verwiesen werden muss.
Generell bitten wir um Verständnis, dass es aufgrund des neuen Fotoverfahrens und des damit verbundenen, erhöhten Zeitaufwands zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Die zusätzlichen Kosten für die Lichtbildaufnahme vor Ort belaufen sich zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweis- bzw. Passdokuments wie folgt:
- Lichtbild in der Behörde angefertigt 6,00 €
- Zur Information: Sollten Sie zwei Dokumente -beispielsweise Personalausweis und Reisepass oder zusätzlich ein vorläufiges Dokument- zeitgleich beantragen, wird nur einmalig die Lichtbildgebühr in Höhe von 6,00 € fällig.
Wir weisen abschließend darauf hin, dass die erstellten Lichtbilder ausschließlich für die Dokumentenproduktion bestimmt sind und nicht ausgedruckt werden können. Wenn Sie für weitere Zwecke Lichtbilder benötigen, wenden Sie sich bitte wie gewohnt an ein Fotostudio oder anderweitige Fotoanbieter.
Gemeinde Langweid a.Lech, 29.04.2025