Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 über die Gebührenerhöhung für den Personalausweis entschieden. Nach der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung traten die geänderten Gebühren zum 7. Februar 2026 in Kraft.
Für Antragstellerinnen und Antragsteller:
ab 24 Jahren beträgt die Gebühr deshalb künftig 46 Euro,
für Personen unter 24 Jahren 27,60 Euro.
Eine weitere Neuerung betrifft Kinder unter zehn Jahren: Für sie wird künftig kein PIN-Brief mehr ausgehändigt