2. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Solarpark Höflefeld Achsheim“ der Gemeinde Langweid a.Lech
hier: Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Langweid a.Lech hat in seiner Sitzung vom 24.03.2026 die 2. Änderung mit
Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Solarpark Höflefeld Achsheim“ beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 389, 389/1 und 391 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 388 und 395,
jeweils Gemarkung Achsheim. Der nachfolgende Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen
Geltungsbereichs ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

Die derzeitige Festsetzung des Bebauungsplanes als Fläche für Freiflächenphotovoltaik steht der Zulässigkeit eines geplanten privilegierten Vorhabens und der Aufrechterhaltung der Grüngutdeponie entgegen. Um die geplante landwirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan in diesem Bereich aufgehoben werden. Dadurch wird die Fläche künftig dem unbeplanten Außenbereich zugeordnet, so dass die planungsrechtliche Beurteilung des
Vorhabens nach § 35 BauGB erfolgen kann.
Die 2. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Solarpark Höflefeld Achsheim“ wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der 2. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans „Solarpark Höflefeld Achsheim“, bestehend aus Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 24.03.2026 ist im Internet unter
https://www.langweid.de/de/aktuelles/bekanntmachungen-fuer-bauleitplanung/ in der Zeit vom
10. April 2026 bis einschließlich 11. Mai 2026
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Langweid a.Lech –
Bauverwaltung, 2. Stock, Zi.Nr. 205 – während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag – Freitag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
und zusätzlich Mittwoch von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@langweid.de), bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine
Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Langweid a. Lech, den 02.04.2026
Gemeinde Langweid a.Lech

G i l g
1. Bürgermeister