Bodenrichtwerte Stand 01.01.2026


Vollzug des § 196 Baugesetzbuch (BauGB) und der

Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV)

 

Öffentliche Auslegung der

Bodenrichtwerte Stand 01.01.2026


Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Augsburg hat am 20.03.2026 die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2026 ermittelt und beschlossen.

Der Auszug aus der Bodenrichtwertliste für den Gemeindebereich Langweid liegt gem. § 12 Abs. 2 BayGaV in der Zeit vom

13. Juli 2026 bis einschließlich 14. August 2026

in der Gemeinde Langweid a.Lech – Bauverwaltung, 2. Stock, Zi. Nr. 205 – während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Mittwoch Nachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) 
öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass außerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist jedermann in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Augsburg, Zimmer D 2.20, D 2.22,
D 2.24 und D 2.26, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Einsicht in die aktuelle Bodenrichtwertkarte nehmen oder gegen Gebühr eine schriftliche amtliche Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen kann (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).

Die Bodenrichtwerte des Landkreises Augsburg zum Stichtag 01.01.2026 können ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Augsburg als Bodenrichtwert-Viewing online im Bayernatlas www.bodenrichtwerte.bayern.de kostenlos von jedermann eingesehen werden.

Anderen Stellen ist es nicht erlaubt, Seiten aus der Bodenrichtwertkarte zu kopieren, fotografieren bzw. schriftlich Auskunft zu erteilen oder die Bodenrichtwerte auf deren Homepage zu veröffentlichen.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist erreichbar unter 
Tel.: 0821/3102-2231, -2233 oder -2643 
E-Mail: Gutachterausschuss@LRA-a.bayern.de

 

Gemeinde Langweid a.Lech

Dominik Jahn

1. Bürgermeister

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