Vollzug des § 196 Baugesetzbuch (BauGB) und der
Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV)
Öffentliche Auslegung der
Bodenrichtwerte Stand 01.01.2026
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Augsburg hat am 20.03.2026 die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2026 ermittelt und beschlossen.
Der Auszug aus der Bodenrichtwertliste für den Gemeindebereich Langweid liegt gem. § 12 Abs. 2 BayGaV in der Zeit vom
13. Juli 2026 bis einschließlich 14. August 2026
in der Gemeinde Langweid a.Lech – Bauverwaltung, 2. Stock, Zi. Nr. 205 – während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Mittwoch Nachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass außerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist jedermann in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Augsburg, Zimmer D 2.20, D 2.22,
D 2.24 und D 2.26, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Einsicht in die aktuelle Bodenrichtwertkarte nehmen oder gegen Gebühr eine schriftliche amtliche Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen kann (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).
Die Bodenrichtwerte des Landkreises Augsburg zum Stichtag 01.01.2026 können ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Augsburg als Bodenrichtwert-Viewing online im Bayernatlas www.bodenrichtwerte.bayern.de kostenlos von jedermann eingesehen werden.
Anderen Stellen ist es nicht erlaubt, Seiten aus der Bodenrichtwertkarte zu kopieren, fotografieren bzw. schriftlich Auskunft zu erteilen oder die Bodenrichtwerte auf deren Homepage zu veröffentlichen.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist erreichbar unter
Tel.: 0821/3102-2231, -2233 oder -2643
E-Mail: Gutachterausschuss@LRA-a.bayern.de
Gemeinde Langweid a.Lech
Dominik Jahn
1. Bürgermeister