11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der 2. Änderung mit
Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Solarpark Höflefeld Achsheim“ der Gemeinde Langweid a.Lech
hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeinde Langweid a.Lech beabsichtigt, für den Bereich der 2. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans „Solarpark Höflefeld Achsheim“ den Flächennutzungsplan zu ändern. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Unterrichtung und
Erörterung erfolgte bereits zuvor, durch das Verfahren der 2. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes
„Solarpark Höflefeld Achsheim“.
Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 389, 389/1 und 391 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 388 und 395, jeweils Gemarkung Achsheim.
Änderungsbereich (o. M.)

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Geplant ist die Errichtung eines Bullenmaststalls sowie einer Lagerhalle für Stroh und Hackschnitzel und einer
weiteren Lagerhalle für Ernteerzeugnisse und Maschinen. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von ca. 2,25 ha und dient der Realisierung eines privilegierten Vorhabens.
Die derzeitige Festsetzung des Bebauungsplans als Fläche für Freiflächenphotovoltaik stand der Zulässigkeit dieses Bauvorhabens und der Aufrechterhaltung der Grüngutdeponie entgegen. Um die geplante landwirtschaftliche
Nutzung zu ermöglichen, wird der Bebauungsplan in diesem Bereich aufgehoben. Dadurch wird die Fläche künftig dem unbeplanten Außenbereich zugeordnet, sodass die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens nach § 35 BauGB erfolgen kann. Dementsprechend wird der Flächennutzungsplan ebenfalls geändert, da diese Darstellung als konkrete Nutzungszuweisung auch einem privilegierten Bauvorhaben entgegenstehen würde. Zur Verwirklichung des privilegierten Vorhabens ist daher auch die 11. Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.
Verfahrensart
Die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Regelverfahren ohne frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 18.05.2026 kann mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie dem Inhalt der Bekanntmachung im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 26. Mai 2026 bis einschließlich 26.Juni 2026
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Langweid a.Lech unter https://www.langweid.de/de/aktuelles/bekanntmachungen-fuer-bauleitplanung/11-aenderung-des-flaechennutzungsplanes-der-gemeinde-langweid-a-lech-hier-oeffentliche-auslegung-gem-3-abs-2-baugb eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet
liegen die voran genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Langweid a.Lech, Augsburger Straße 20, 86462 Langweid a.Lech - Bauamt, 2. Stock, Zi.Nr. 205 - während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
und Mittwoch Nachmittag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Mensch, Kultur und sonstigen Sachgütern.
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls öffentlich aus.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich gemacht.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@langweid.de), bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg (z. B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift) abgegeben werden.
Gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 11. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 11. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Langweid a.Lech, den 22.05.2026
gez.
Dominik Jahn
1. Bürgermeister